1. Der Campingplatz ist den Campern und ihren Gästen vorbehalten, die ordnungsgemäß nach Vorschrift der Gesetze zur öffentlichen Sicherheit angemeldet werden müssen. Jeder Camper und jeder Gast muss bei seiner Ankunft für die Anmeldung seinen Ausweis bei der Campingplatzleitung abgeben und die Platzordnung unterschreiben.
  2. Minderjährige sind nur in Begleitung der Eltern oder von volljährigen Verwandten zugelassen; Kinder müssen bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen von Toiletten oder Duschen immer begleitet werden. Die Campingplatzleitung haftet nicht für Vorkommnisse, die Kinder betreffen, die nicht von Eltern oder Verwandten beaufsichtigt werden.
  3. Gäste dürfen nach einer vorherigen Ankündigung der Camper und der Genehmigung der Campingplatzleitung den Campingplatz betreten. Der Zutritt ist nur zu Fuß erlaubt. Das Auto muss außerhalb geparkt werden, wobei keinerlei Haftung für die Campingplatzleitung besteht. Sie müssen einen Ausweis vorlegen und eine Stunde nach ihrer Ankunft wird für sie die Tagesgebühr für Camper fällig. Der Zutritt ist von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt.
  4. Es werden die für das laufende Jahr gültigen Preise berechnet.
  5. Die Rechnung für den Aufenthalt im Mobilheim ist innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft von den Kunden zu zahlen. Das Mobilheim steht dem Kunden ab 17.00 Uhr des Anmeldungstags zur Verfügung  und ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen.
  6. Die Rechnung für den Aufenthalt auf einem Stellplatz ist vorzugsweise spätestens am Nachmittag vor dem Tag der Abreise bis 18.00 Uhr zu bezahlen. Die Campingplatzkasse öffnet morgens um 10:00 Uhr. Der Stellplatz ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen. Nach dieser Uhrzeit wird der Preis für eine weitere Übernachtung berechnet.
  7. Dem Camper,  der mit den eigenen Gegenständen oder Wagen einen freien Stellplatz belegt, wird der Tagespreis für diesen Stellplatz berechnet.
  8. Es ist streng verboten, Umzäunungen aufzustellen. Widerrechtliche Konstruktionen werden ohne Vorankündigung entfernt.
  9. Auf dem Campingplatz ist es verboten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h zu fahren. Die Fahrtrichtung muss eingehalten werden.
  10. Die Kunden müssen die Ruhezeiten einhalten: Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist es strikt verboten, mit dem Auto oder Motorrad zu fahren und das Tor wird geschlossen. Diejenigen, die ihren Wagen während dieser Uhrzeiten benutzen müssen, werden gebeten, ihn vorher außerhalb des Campingplatzes zu parken. Während der Ruhezeit ist ferner jede Aktivität verboten, die die Ruhe der eigenen Nachbarn stört, wie z.B. laute Mahlzeiten/Feiern oder zu laute Radios und Fernseher. Unser Wachpersonal ist gehalten, die Ruhezeiten durchzusetzen.
  11. Auf jeden Fall dürfen die Gäste auch außerhalb der Ruhezeit nicht die anderen Gäste durch Krach und übertriebene Verhaltensweisen stören.
  12. Wäsche und Geschirr darf nur in den dafür vorgesehenen Becken und außerhalb der Ruhezeit gewaschen/gespült werden.
  13. Die Kunden müssen Ordnung und Sauberkeit wahren. Abfälle müssen in geschlossenen Beuteln in die dafür vorgesehenen Container am Eingang des Campingplatzes geworfen werden. Glas, Papier und Plastik sind der getrennten Sammlung zuzuführen.
    Bitte entsorgen Sie alle Abfälle umweltfreundlich. Die Bewohner des Campingplatzes “Camping al Lago” bevorzugen eine saubere Umwelt.
  14. Eventuell auf dem Campingplatz und in den Toiletten gefundene Gegenstände sind bei der Campingplatzleitung abzugeben. Der Campingplatz “Camping al Lago” haftet weder für den  Verlust noch für den Diebstahl von Gegenständen.
  15. Der Campingplatz “ Camping al Lago” haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die auf Naturkatastrophen, Vandalismus oder das Herabfallen von Bäumen oder Ästen zurückzuführen sind.
  16. Für eventuelle Unfälle, die sich während der Ausübung von Sportarten oder Zeitvertreiben auf dem Campingplatz ereignet haben, ist das Unternehmen nur dann zum Ersatz der Schäden verpflichtet, wenn sie durch interne Störungen oder Nachlässigkeit seitens des Campingplatzes “Camping al Lago” verursacht wurden. Eventuelle Verletzungen zum Beispiel aufgrund eines Zusammenpralls während des Spiels oder eines zufälligen Falls werden nicht von der Versicherung abgedeckt.
  17. Für Hunde besteht Leinen- und Maulkorbpflicht und sie sind für ihr Geschäft vom Campingplatz zu führen. Sollte es zu Verunreinigungen innerhalb des Campingplatzes kommen, sind diese unverzüglich zu entfernen und zu reinigen. Die Halter haften persönlich für eventuell verursachte  Personen- oder Sachschäden. Hunde sind in den Mobilheimen nicht erlaubt. mit Ausnahme von sehr kleinen Haustieren mit unbersteritbarer Genehmigung der Direktion.
  18. Im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung seitens Enel Distribuzione oder der Wasserversorgung seitens Bim übernimmt die Campingplatzleitung keine Haftung und ist nicht zum Ersatz von Personen- und Sachschäden verpflichtet.
  19. Es ist streng verboten:
    • Den Inhalt von Chemiebehältern, andere Flüssigkeiten oder Abfälle in Gruben oder Behältern, die vergraben werden können, einschließlich Kaffeesatz über den Campingplatz zu verteilen oder abzulassen.
    • Material in die Toiletten zu werfen, das den Abwasserkanal verstopfen kann.
    • Autos, Wohnwagen, Boote usw. zu waschen.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise in Bezug auf die Buchung haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung, und der Aufenthalt wird vollständig bezahlt, auch wenn er nicht genutzt wird.

Aufgrund von Covid-19 können sich die Zeiten ändern

Die Geschäftsführung behält sich das Recht auf Zulassung vor

Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, den Gästen, die auch nur eine der oben aufgeführten Vorschriften mißachten, einen Platzverweis zu erteilen.

Follow us: